Ostfriesische Hexenprozesse


Es gibt einige Berichte über Verfolgungen und Verbrennungen von Hexen in Ostfriesland, die hauptsächlich im 16. Jahrhundert erfolgten. Die juristischen Voraussetzungen für ein wenig kontrollierbares Vorgehen gegen Hexen waren nur kurze Zeit vor den Verfolgungen durch die Einführung des Römischen Rechts und damit der Folter im ostfriesischen Landrecht durch Edzard I. geschaffen worden.

Trotz mancher Berichte sind aber nur wenige Protokolle von Hexenprozessen erhalten geblieben. C.Borchling meinte, als er 1903 die Protokolle der Auricher Hexenprozesse herausgab: „Im Bezirk des heutigen Ostfrieslands endlich sind die Acten der Beningaschen Handschrift das erste und, wie es scheint, einzige Beispiel eines Hexenprocessprotokolls.” 1 Seitdem sind aber Artikel über Hexenprozesse in Uphusen 2 und Pewsum 3 erschienen, die sich auf Prozessprotokolle beziehen und sie auszugsweise wieder- geben. Für Emden findet sich ein Aufsatz, der sich weniger mit Hexerei als mit dem sogenannten Abwehrzauber beschäftigt, also mit den Aktivitäten von Volksmagiern. Diese wurden hier ebenso wenig wie in anderen Gegenden Deutschlands Opfer von Hexenverfolgungen oder gar -verbrennungen. 4

Die Berichte über Hexenprozesse und Hexenverbrennungen stimmen in vielem überein. Da ist zuerst einmal das Verwundern des aufgeklärten Zeitgenossen gegenüber dem unvorstellbaren Wahn, dem unbegreiflichen damaligen Zeitgeist. Wörter wie „Grauen”, „gruselig”, „düster” usw. werden gern verwendet. Das trifft einerseits durchaus das Gefühl in der Zeit der Verfolgung. Es lässt auf der anderen Seite aber eine moralische Distanz entstehen, die zumindest für die Artikel unverständlich ist, die nach dem Holocaust entstanden sind.

Von der Natur der Sache her gibt es ebenfalls eine weite Übereinstimmung. In allen Prozessen gibt es nahezu identische Vorwürfe: den Tanz um den Hexenkessel, in dem die Genitalien eines Stiers oder Hengstes, notfalls das Herz einer Kuh gekocht werden, das Bündnis mit dem Teufel, Schadenzauber, Wollust, Hexenflug. Über die Kleider-Mode des Teufels und sein Aussehen wird berichtet. Nach der Lektüre mehrerer Artikel hatte ich schon mal den Eindruck, ich hätte das Gleiche mehrmals gelesen, und ich wüsste nicht mehr, wo was stand. Mir kam der Stil, der wohl fragloses Entsetzen hervorrufen sollte, auch sehr ähnlich vor. Die Intensität des Schauders, den ich empfinden sollte, unterschied sich ein wenig.

Es gibt aber durchaus Unterschiede. Sie beziehen sich in erster Linie auf den Ausgang der Prozesse. In zweiter Linie betreffen die Differenzen die Einstellung der Autoren zum Thema. Diese wird allerdings nicht immer ausdrücklich vorgetragen oder zum Thema gemacht. Sie kann manchmal nur aus der Art erschlossen werden, wie Begriffe verwendet oder Menschen charakterisiert werden. Der Stil eines Autors verrät oft mehr, als er uns in Wirklichkeit sagen will.

Die Auricher Prozesse

Die Beschuldigten der beiden kurz aufeinander folgenden Auricher Hexenprozesse, von denen C. Borchling in Anlehnung an Eggerik Beninga berichtet 5 , stammten aus Riepe. Borchling spricht von 19 Verbrannten 6 und einigen, die wahrscheinlich begnadigt wurden. Der erste Satz seiner Dokumentation der ostfriesischen Hexenprozesse im „Jahrbuch” 7 enthält erst einmal eine klare Verurteilung des Hexenglaubens und der Hexenprozesse. „So segensreich und befreiend die Reformation in vielen Punkten für unser deutsches Vaterland gewirkt hat, das letzte und verderblichste Geschenk des absterbenden Mittelalters, die grosse Hexenverfolgung, hat sie uns nicht fernzuhalten vermocht.” Dieser Satz ist allerdings sehr allgemein und bleibt abstrakt.

Borchling gibt einen großen Überblick über die ihm bekannten Hexenverfolgungen in Ostfriesland, darunter über den ersten ihm bekannten Fall aus einer reformierten (calvinistischen) Gemeinde: Rysum, 1591. Zur Tötung zweier Hexen durch das Schwert (was in der damaligen Zeit eine Gnade ist) wird der gräfliche Scharfrichter von Emden nach Rysum entsandt. 8

In Aurich gab es im Jahre 1543 zwei Hexenprozesse in kurzer Folge. 9 Auf eine Denunziation vom 29. Januar hin und unter Androhung der Folter werden viele Frauen und ein 80-jähriger Mann, dieser als ein Anführer, festgenommen. Dem Anführer wird ein kurzer Prozess gemacht: am 1. Februar wird er bereits hingerichtet. Eine der beiden weiteren „Rädelsführerinnen” (so bezeichnet sie Borchling 10 , „sie werden Schulmeisterinnen der übrigen genannt”, schreibt er in Klammern) stürzt sich beim Anblicke des Greises auf seinem Weg auf den Scheiterhaufen aus dem Gefängnisturm in den Tod. Die meisten übrigen werden gefoltert und geben dabei weitere Namen von Hexen an.

„Nachdem der Process diese Ausdehnung gewonnen hat, beruft Gräfin Anna, der wohl etwas schwül dabei geworden sein mag, ihre Räte ein und bittet sie um Rat.” 11 (Wie schwül mag es wohl erst den Opfern beim Prozess und ihrer späteren Verbrennung geworden sein? Wahr- scheinlich stellte ihre Schwüle die gräfliche weit in den Schatten.) „Doch diese wissen auch nichts anderes als erneute Verhöre zu empfehlen, damit noch mehr Personen genannt werden möchten (Hervorhebung im Text). So findet denn am 13. Februar (Dienstag nach Invocavit) an einem Tage die 3. und 4. Vernehmung der ganzen Schar statt.” Es folgen die Namen der Räte, der Richter also, unter ihnen Eggerik Beninga. „Bei dem 2. Verhör werden die Angeklagten ihren Ehemännern oder sonstigen nächsten Verwandten gegenübergestellt, und es kommt zu einigen rührenden Szenen.”

Borchling zitiert Beninga, der schreibt, Folter sei nun nicht angewandt, nur angedroht worden. Wie groß ist da der Unterschied? Bei der Vorgeschichte?

„Jetzt wird der Pastor zu den Unglücklichen geschickt, aber als der ihnen eröffnet, dass sie der Tod erwarte, widerrufen sofort sieben der Verurteilten alles was sie bekannt haben und erklären sich für unschuldig. So ist denn das peinliche Gericht genötigt, die Angeklagten sämtlich zum 5. Male zu verhören. Das geschieht am 16. Februar (Freitag nach Invocavit), zu den schon genannten Vertretern kommen noch die beiden Bürgermeister von Aurich hinzu. Zuerst leugnen einige der Halsstarrigen hartnäckig, aber am Ende hat das bis zum andern Tage verlängerte Verhör doch seine Schuldigkeit gethan: nach gütlicher Ermahnung gestehen schliesslich alle ihre volle Schuld ein. Es ist ein widerwärtiges Schauspiel, wie dabei die eine die Schuld des Widerrufs auf die andere abwälzt, oder wenn einige ihre Schuld nur unter der Bedingung zugestehen wollen, dass auch alle anderen schuldig gesprochen würden. Auf Sonntag den 18. Februar (Reminiscere) werden die Männer noch einmal nach Aurich geladen. In Gegenwart der Vorsitzenden, der beiden Bürgermeister und zweier „frommen” Bürger aus der Stadt werden ihnen die protokollierten Bekenntnisse ihrer Frauen vorgelesen. Beninga fügt ausdrücklich hinzu, dies sei geschehen, damit sie sich später nicht beklagen könnten, wie sie es bereits versucht hätten (Hervorhebung im Text). Am folgenden Tag sind dann 9 von den Verurteilten hingerichtet worden.” 12

Borchling äußert sich nicht zur Frage einer persönlichen Schuld der Gräfin Anna, Eggerik Beningas und der anderen Räte für die Verfolgung und Verbrennung der Hexen von Aurich. Er stellt die Frage einfach nicht.

Aber die Analyse der Sprache zur Charakterisierung der Täter (der Gräfin und ihrer Räte) sowie der Opfer (der Hexen) durch Borchling zeitigt ein interessantes Ergebnis. Sein Mitgefühl gilt der Obrigkeit. Der (armen) Gräfin „wird schwül”, nachdem (das war doch wohl zu erwarten nach dem Einsatz der Folter) „der Process diese Ausdehnung gewonnen hat”. Das Gericht „ist genötigt, die Angeklagten zum 5. Male zu verhören”, die ehrenwerten Männer werden auch noch um ihren Schlaf gebracht. (Gottseidank könnte man versucht sein zu ergänzen) hat „das verlängerte Verhör (dann) doch seine Schuldigkeit getan, nach gütlicher Ermahnung (das ist wohl der größte Zynismus) gestehen schließlich alle ihre volle Schuld zu.”

Die Opfer erfahren die Verachtung Borchlings. „Es fand die 3. und 4. Vernehmung der ganzen (herbeigefolterten M.S.) Schar statt.” Einmal, am Anfang des letzten zitierten Abschnitts, können sie immerhin mit ein wenig Mitleid rechnen, er nennt sie „Unglückliche”. Doch dann geht’s los. „Einige der Halsstarrigen leugnen hartnäckig.” „Schließlich gestehen alle ihre volle Schuld ein.” Aber dann gibt es noch „ein widerwärtiges Schauspiel: eine wälzt die Schuld des Widerrufs (Hervorhebung M.S.) auf die andere ab”. Am Ende ist Beninga ganz der gewiefte Jurist: er notiert, dass ihren Männern die protokollierten Geständnisse der Hexen vorgelesen werden, „damit sie sich später nicht beklagen könnten, wie sie es bereits versucht hätten (Hervorhebung im Text)”.

Wer waren denn die Regisseure dieses widerwärtigen Schauspiels? Wer hat die Menschen in diese Situation der völligen Erniedrigung und Ausweglosigkeit gebracht, in der sie sich -den Tod vor Augen- gegenseitig beschuldigten und ans Messer liefern wollten? Wieso wurden die Männer der Hexen zweimal nach Aurich geholt, wenn nicht zur Demütigung beider Seiten, wo die Hexen wahrscheinlich zuerst noch in den „rührenden Szenen” ihre Unschuld beteuerten, bevor kein Ausweg mehr blieb? Und warum spricht Borchling so ganz ohne Anführungs- zeichen von der „Schuld der Halsstarrigen am Widerruf”, die durch ihr hartnäckiges Leugnen nur ihren Hals retten wollten? Welche Schuld überhaupt? Glaubt er am Ende doch an Hexerei? Die Täter und die Opfer sind hier alle namentlich bekannt. Von Borchling ist nicht der mindeste Zweifel an Beninga oder der Gräfin Anna zu vernehmen. Er fragt nicht, warum sie nichts unternommen haben, um „das letzte und verderblichste Geschenk des absterbenden Mittelalters, die grosse Hexenverfolgung...von uns fernzuhalten”. 13 Erst recht fragt er nicht, warum sie Aurich und Riepe mit diesem „Geschenk” beglückt haben. Kein Gedanke an eine konkrete Kritik bei Borchling. Statt dessen viel Verständnis für die Täter, kaum für die Opfer. Borchling scheint Schwierigkeiten zu haben, Täter und Opfer zu unterscheiden.

Das Bild der Frauen, die als Hexen verurteilt werden, das Bild ihrer Sexualität, ist erwartungsgemäß sehr negativ gezeichnet. Eine Distanzierung Borchlings in seinen Schilderungen ist nicht erkennbar. „Das Bild, das uns nun die Aussagen der Hexen von ihrem unheimlichen Treiben entwerfen, ist in beiden Processen das gleiche, wie das ja bei dem gemeinsamen Milieu gar nicht anders zu erwarten war.” 14 „Zunächst müssen die Neulinge sich einer schändlichen Procedur unterziehen, ihnen werden die Schamhaare geschoren...Das Gebräu, das in dem Kessel aus diesen teuflischen Ingredienzien zusammengebraut wird, dient dann zu allerlei Zaubereien, zur Anreizung der Wollust....Jetzt beginnt das Schmausen und Trinken und dazu die wüsteste Orgie.” 15 „Im Riepster Process ist an die Stelle dieses Buhlteufels die ekelhafte Gestalt des (80 Jahre, M.S.) alten Jungen Diude getreten; die unflätigsten Einzelheiten erzählt das Geständnis der Bauwe, selbst Beninga schreibt hier plötzlich Lateinisch.” 16

Unheimliches Treiben, schändliche Prozedur, teuflische Ingredienzien, Anreizung der Wollust, wüsteste Orgie, Buhlteufel, ekelhafte Gestalt, unflätigste Einzelheiten. 17

In Aurich im Jahr 1543 fanden Hexenprozesse in ihrer grausamsten Form statt. Die Folter wurde angewendet, Denunziationen erpresst, 19 Menschen durch die Gräfin Anna und ihre Richter, unter ihnen der berühmte Eggerik Beninga, zum Tode verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Worum es den Herrschenden ging, verrät in schöner Offenheit folgendes Zitat:

„So ist hier nicht nur bildlich zu verstehen, was der Chronist Eggerich Beninga vom Junker Ripperda in Hinte erzählt, daß er auf dem Totenbett wacker mit dem Teufel gestritten habe, oder wenn er bei der ersten Verwendung der neuen Kampfmittel, Pulver und Blei, die Bemerkung einfließen läßt, diese seien von des Teufels Kaplan erfunden worden, dienten jetzt aber dem löblichen Zweck, Zwietracht und Aufruhr niederzuhalten.” 1


Die Uphuser Prozesse
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Die Auricher Hexenprozesse enthielten Aussagen einer Uphuser Hexe, die weitere Frauen aus ihrem Dorf belastete. Für deren Verfolgung sorgte Beninga, vielleicht im Auftrag der Gräfin Anna, indem er das Geständnis nach Uphusen schickte. Eine Beschuldigte wird „peinlich verhört” (also gefoltert). Ette Houwerda, die für ihre minderjährigen Kinder über die Herrlichkeit Uphusen herrschte, ließ die Gefangene wieder frei, trug aber ihren Söhnen auf, dass sie sich zur Verfügung halten sollte. Die brachten sie nach Suurhusen, wo sie für die Gerichtsbarkeit von Uphusen unerreichbar war. Dort starb sie später.


Louis Hahn fand neben dem Schreiben Beningas und den Protokollen der darauf folgenden Vernehmungen in Uphusen weitere Protokolle von Hexenprozessen im Emder Stadtarchiv in der Ersten Registratur 712. Er wertete sie in seinem Artikel „Uphuser Hexenprozesse” (s.Anm.19) aus. Im Jahr 1564 gab es einen weiteren Hexenprozeß in Uphusen, den der Häuptling Eger Houwerda mit der Freilassung der Beschuldigten beendete. Ihr Bruder und ihre Schwäger bürgten für sie.

1565 fand ein weiterer Prozess statt. Die Angeklagte wurde gefoltert, am Ende der Verhöre aber freigelassen. Ihr Vater und drei andere namentlich genannte Männer bürgten für sie. „Bezeichnend für die harmlose Unschuld der Gertrud Focken ist ihre geradezu rührende Aussage, ‘dat se’ - die als Hexe vor Gericht stand, gefoltert und peinlich verhört wurde! -’nicht wete, wat toveren sy”. 20 Louis Hahn trägt die Beschuldigungen vor, es handelt sich um Liebeszauber (wenn man so will) mit einer Locke und einer Muskatnuss, Verzaubern der Milch und um Verwünschungen, die die Angeklagte ausgesprochen hatte, mit denen sie angeblich Kälber verhext hätte.
Louis Hahn wertet dies alles als dörflichen Klatsch, der einem Mädchen oder einer Frau zur damaligen Zeit sehr gefährlich werden konnte. Im Anschluss an seinen Bericht über Gertrud Fockens Freilassung schreibt Hahn: „Wie mag diese ihr ferneres Leben verbracht haben? Der Makel, als Hexe vor Gericht gestanden zu haben, vom Scharfrichter gefoltert und peinlich verhört zu sein, lag auf ihr, den konnte kein Mensch mehr von ihr nehmen. Und im Dorf wird sie sicher Zeit ihres Lebens als ‘Hexe’ verschrien worden sein.” 21


Die letzte Hexe in diesen Uphuser Akten wird für 1577 erwähnt. Ihr gelang es jedoch zu fliehen.


Hahn meint:„ Hingerichtet scheint keine (Hervorhebungen im Text) von all diesen ‘Hexen’ zu sein, sie sind wohl nicht einmal ‘am Leibe gestraft’ worden. Sonst hätte Häuptling Eger Houwerda in jenem Prozess, den er im Jahre 1577 gegen die beiden Grafen Edzard und Johann von Ostfriesland um Anerkennung seiner Justizhoheit in seiner Herrlichkeit beim Reichskammergericht in Speyer anhängig machte (Emder Stadtarchiv. Erste Registratur. 704), ganz gewiß diese Exekutionen mit aufgezählt.” 22


An den Hexenprozessen in Uphusen können wir sehen, dass in der damaligen Zeit, nur wenig entfernt von Aurich, Hexen durchaus mit dem Leben davonkommen konnten. Nicht alle Obrigkeiten haben gehandelt wie Gräfin Anna und ihre Räte, unter ihnen Eggerik Beninga.


Und nicht alle Berichterstatter zeigen eine Abneigung Hexen und ihrem „Treiben” gegenüber, wie das Borchling tat. Mancher mag nun verwundert sein, dass in der Zeit des National- sozialismus ein Artikel mit Verständnis für eine verfolgte Minderheit erschien. Aber das wird leicht verständlich, wenn man weiß, dass die Nationalsozialisten die Hexen als „vom Christen- tum verfolgte nordische Frauen” für sich reklamierten, als Vorgängerinnen sozusagen der Frauen des Dritten Reichs.


Auf den beiden Seiten, die seinem Aufsatz über die Uphuser Hexenprozesse folgen, 23 berichtet Hahn von einem Schreiben an Graf Edzard II. von Ostfriesland, in dem sich Emdens Bürgermeister und Rat u.a. über das Treiben der Juden in Emden beschweren und ihre Aus- weisung fordern. In der Reichsprogromnacht im Jahr des Erscheinens von Hahns Artikel wurde bekanntlich die Emder Synagoge abgebrannt, die Juden wurden zusammengetrieben, misshandelt, manche von ihnen schon in Konzentrationslager gebracht.


Die Pewsumer (Loquarder) Hexenverfolgung 24 25


Von 1590 bis 1593 fand ein Hexenprozess in Pewsum statt, der auch zwei Frauen aus Loquard betraf. Pewsum-Loquard war ein Amt des Grafen von Ostfriesland, das in dessen Auftrag ein Drost in Pewsum verwaltete. Die Grafen von Ostfriesland aus dem Hause Cirksena hatten nicht die gleiche Machtfülle wie die Herrscher in anderen Gebieten des Reiches. Dafür waren die Stände zu stark. Seit 1588 schwelte zudem ein Machtkampf zwischen Kirche und Bürgern der Stadt Emden einerseits und dem Grafen Edzard II. andererseits. Er wurde 1595 mit der „Emder Revolution” beendet. In Umkehrung des damals gültigen Satzes „cuius regio, eius religio” - wem ein Gebiet gehört, der entscheidet über dessen Religion - kann man vielleicht sagen: Nachdem der Graf (lutherisch) die Religion in Emden (calvinistisch) nicht mehr bestimmen konnte, verlor er schließlich auch die politische Macht über die Stadt.


Schon unterEdzards Mutter Anna hatten die Hexenprozesse in Aurich 1543 stattgefunden. 1590-1593 führten seine Beamten solche Prozesse in Pewsum durch. Es ist aus der Logik der Macht verständlich, dass Obrigkeiten, die sich nicht sicher fühlen, härter und grausamer gegen ihre Untertanen vorgehen, um mit terroristischen Mittel ihre Herrschaft aufrechtzuerhalten.


Im Falle der Pewsumer Hexenverfolgung setzten sich der Graf und seine Beamten dabei auch über das damals geltende Recht hinweg. „Der energische Protest der beiden Ehemänner der Bezichtigten ging bis zum Reichskammergericht in Speyer, und dieses nahm wider Erwarten die Beklagten in seinen Schutz und verurteilte das bisherige Verfahren, ja, lud den Grafen als obersten Gerichtsherrn bzw. seinen Vertreter ans Reichskammergericht zur Verantwortung: Es wäre dem gemeinen Recht des Heiligen Römischen Reiches völlig zuwidergehandelt, wenn man Leute mit gutem Namen und Leumund, ohne daß ihnen etwas Tatsächliches nach- gewiesen wäre, allein auf in der Tortur ausgepreßte Aussagen und Angaben anderer Personen hin verurteile. Auf die rechtlich ganz unzulässige Anwendung der Wasserprobe wurde mit besonderem Nachdruck hingewiesen.” 26


Das freilich nutzte den Beklagten wenig. Sie wurden weiter verfolgt. Eine Frau starb im kalten Kerker. Man hatte ihr den Hals umgedreht und das dem Teufel in die Schuhe geschoben. Der gräfliche Anwalt beim Reichskammergericht berichtete über den Einzug des Vermögens der Beschuldigten. Dem Staat fielen zwei Drittel des Vermögens zu, ein Drittel dem Offizium der Inquisition. So hatte der Graf auch noch seinen finanziellen Vorteil. Die andere Frau musste später auf Kaution entlassen werden, obwohl sie das gar nicht mehr wollte. 27


Wie hatte alles angefangen? Gerüchte über Hexerei in Pewsum hatte es eine Zeitlang gegeben, bevor dann vier Frauen festgenommen wurden. Unter der Folter gestanden sie natürlich alles, was man von ihnen verlangte: die Buhlschaft mit dem Teufel, das Verhexen von Tieren und Menschen, den Hexentanz usw. Wie immer, wurde weitergefoltert, um einen möglichst großen Kreis von Frauen in die Fänge zu bekommen. Zwei Schwestern aus Loquard gerieten dadurch ins Visier: Tyabben und Sybben, die erstere verheiratet mit Hero Benen, die zweite mit Jelef Watten. 28 Doch zuvor war bereits Tiade Nannen verbrannt worden.


Etwas anders berichtet Ohling: „Wie man aus der eingeleiteten Inquisition ‘auf Gotteslästerung’ ersieht, ging die Klage von der Kirche aus, die sich den weltlichen Arm zur Verfolgung der Anklage lieh. So wird neben der Pewsumer Amtsbehörde, vertreten durch den Drosten Claus Pels, der Ortspfarrer Dietrich Spranger genannt, der uns als besonderer Eiferer in lutherischer Sache im neuen gräflichen Herrschaftsgebiet Pewsum-Loquard bekannt geworden ist, der auch als Nachrichtenvermittler für den Grafen in den Revolutionsvorgängen in Emden 1595 eine Rolle gespielt hat.” 29 Man kann sich gut vorstellen, dass der Graf sich seinem Spion verpflichtet fühlte.


Es gibt Tumulte bei der Festnahme und bei der Verhandlung. Die schwangeren Frauen werden widerrechtlich gefoltert und zur (nach damaligem Recht verbotenen) „Wasserprobe” vor vielen Zuschauern in den Burggraben von Pewsum geworfen. (Schwammen die gefesselten Frauen auf dem Wasser, waren sie schuldig. Die untergegangenen waren unschuldig, aber tot.) Wahrscheinlich trauen sich die Beamten des Grafen doch nicht, die Wasserprobe als ein- deutigen Beweis zu werten. Die Ehemänner bringen einmal eine Kaution von 60 000 Gulden auf, ein Vermögen. Später bringen sie noch einmal eine Kaution in ungenannter Höhe auf. Die Frauen werden zweimal freigelassen und wieder verhaftet, das letztemal im Spätherbst 1592. Man foltert sie immer wieder. Dazu spielt in der Kirche von Pewsum die Orgel, damit man die Schreie nicht hört. Die Dorfbewohner dürfen nicht in die Nähe des Geschehens kommen, unter der Androhung einer Strafe von 10 Gulden. 30


Anfang März stirbt Tyabben im kalten Kerker. Ihr ist der rechte Arm und der Hals gebrochen. Natürlich vom Teufel, sagen die Folterknechte. Der Henker wirft die Leiche in einen offenen Sarg. Sie wird hinter einem Pferd aus Pewsum zum Galgen geschleift, dort ausgezogen und nackt in eine Grube geworfen.


Für den Grafen ist das alles rechtens, wie er in einem Schriftstück im Jahr 1593 abschließend feststellt, besonders wahrscheinlich der Einzug des wohl nicht unbeträchtlichen Vermögens, denke ich. Sybben, die Schwester der Toten, die auch unter der Folter nichts gestanden hat, will nicht entlassen werden. Sie erlangt aber später -gegen Kaution- doch noch die Freiheit.


Am Beispielder beiden Frauen aus Loquard wird deutlich, dass es sich bei vielen Hexenprozessen wohl kaum um „Justizirrtümer” oder „Verwirrungen” einer abergläubischen Zeit handelte. In der Aufklärung wurde im Zusammenhang mit den Hexenverbrennungen zum erstenmal das Wort „Justizmord” gebraucht. Dies scheint mir für den vorliegenden Fall auch das einzig angebrachte Wort zu sein.


Die Autorender Artikel über die Pewsumer Hexenverfolgung, G. Ohling und Gretje Schreiber, lassen keinen Zweifel daran, dass sie auf der Seite der Verfolgten stehen. Gretje Schreiber meint einerseits ganz richtig „So hat es viele Priester und Juristen gegeben, die dumm und unwissend genug gewesen sind, um aus voller Überzeugung Zauberer und Hexen anzuklagen und zu verurteilen 31 Es stimmt, dass es viele Priester und Juristen gab, die so etwas taten. Andererseits stellt sich doch die Frage, ob es Dummheit und Unwissenheit waren, die sie dazu brachten. Kann das als Erklärung ausreichen? Ist es nicht immer und jedem Menschen bekannt, dass er andere nicht quälen und töten darf? War es nicht die Verführung der Macht, die Geringschätzung und Verachtung der Untertanen, die die Herrscher, ihre Priester und Juristen dazu brachten, ihre Untertanen einem großen, meist größenwahnsinnigen Ziel zu opfern?


Von Beginn der Hexenverbrennungen an hat es Kritiker unter den Theologen und Juristen gegeben. In Uphusen sind einige Hexen angeklagt, aber es ist keine einzige verurteilt worden. In Loquard gab es eine Frau, die selbst unter der Folter nichts gestand, was sie nicht getan hatte. Damit ist keineswegs der Stab über die andere, wahrscheinlich schlimmer und länger Gefolterte (weil sie die ältere war) gebrochen. Zu verurteilen sind immer nur die Folterer. In Loquard gab es Ehemänner, Verwandte und Freunde, die zu den beiden Frauen hielten, bis zum Schluss.


Und in Aurich gab es einen Grafen, der einen Prozess durchführen ließ, der selbst das damalige Recht beugte. Er beugte es auch noch, als er längst darauf hingewiesen worden war. Trotzdem konnte er in seiner Selbstherrlichkeit noch einen finanziellen Vorteil daraus ziehen und sich zum Schluss ganz abgebrüht rechtfertigen.


Berichte über Verfahren vor dem Emder Kirchenrat 32


Der Aufsatzvon Pastor Kochs unterscheidet sich insofern von den bisher angeführten, als er über keinen wirklichen Hexenprozess berichtet, obwohl der Titel das vermuten lässt. Er gibt das in seinem Artikel auch selbst zu: „ Hexen (Hervorhebung im Text) im eigentlichen Sinne freilich haben nicht im Emder Kirchenratszimmer gestanden. Es mochte auch schwer genug sein, ihrer habhaft zu werden. Aber es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es genug derartige Personen, vorzugsweise Frauen, in Stadt und Land gab, die freilich nicht mehr, wie im Mittelalter, zum Hexensabbath auf den Blocksberg ritten, um dort schändliche Buhlschaft mit dem Teufel zu pflegen, dafür aber ihre Gemeinschaft mit den dämonischen Mächten dazu benutzten, um zum Schaden ihrer Mitmenschen allerlei Bosheit auszuüben.” 33 Also an Schadenszauber glaubt er noch, der Pastor aus dem 20. Jahrhundert. Er fährt dann fort und sagt, die von ihm untersuchten Fälle aus 150 Jahren, beginnend 1570, befassten sich ausschließlich mit Gegenzauber. Das ist uns als Volksmagie bekannt. „Hexenbanner”, „weise Frauen” und „weise Männer” übten sie aus. Inzwischen wissen wir, dass diese Menschen nicht als Hexen oder Hexer verfolgt wurden. Die Volksmagie hat die Zeit der Hexenverfolgungen bestens überstanden. Das Interessante an Pastor Kochs’ Schilderung ist, dass sie aus dem Jahr 1929 stammt und die Ergebnisse von Forschungen vom Ende des 20. Jahrhunderts vorweg- nimmt. Auch die Emder Volksmagier werden nur mit Kirchenstrafen belegt, höchstens einmal der Stadt verwiesen.


Seinen Artikel beginnt er, ganz wie man es von einem Artikel über Hexen erwartet, mit Schaudern. „Uns überläuft ein Gruseln! Also Hexenprozesse vor dem Emder Kirchenrat? Und Hexenverbrennungen in der frommen reformierten Gemeinde vor drei Jahrhunderten? Nein! Wir brauchen nicht zu befürchten, daß unsere Kunde von diesem Schandfleck des Mittelalters durch einen Blick in die Verhandlungsberichte des alten Emder Kirchenrats noch eine traurige Erweiterung erfahren werde. Es will nicht viel besagen, daß uns die Emder Stadtgeschichte von keiner einzigen Hexenverbrennung berichtet.” 34


Hier irrt der Autor. C. Borchling schreibt schon 1913: „Noch nirgends verzeichnet sind aber die aus Emden und Dornum berichteten Hexenverbrennungen, die wir, dem Wortlaute der Notiz nach, vielleicht noch mit in das Jahr 1543 einsetzen dürfen. Mit der Verbrennung der olden Bouwa (Hervorhebung im Text) erhält ja nun auch Emden seinen Anteil an den ostfriesischen Hexengerichten und verliert damit den Ruhm, den ihm der ungenannte ost- friesische Jurist in seinem Artikel ‘Die Hexen in Ostfriesland’ (Ostfries. Monatsblatt I, S. 212) mit stolzen Worten beigemessen hatte.” 35


Der ArtikelKochs’ enthält nun hauptsächlich Beispiele dafür, wie der Emder Kirchenrat mit den Personen umging, die Gegenzauber anwendeten. Das reichte von Ermahnungen, Kirchen- strafen bis zur Anzeige bei weltlichen Stellen, die dann auch schon einmal die Ausweisung aus der Stadt verfügten.


Für den heutigen Leser erschreckend sind Kochs’ Erklärungen über den Ursprung der Zauberei und Hexerei, die ich deshalb in voller Länge wiedergeben möchte:


„DieKunst der Zauberei ist lernbar. Bei einer der Wahrsagerinnen fällt erschwerend ins Gewicht, daß sie ‘viele junge Töchter der Gemeinde durch ihr Wicken (Zaubern, M.S.) verführt und demnach schwer gegen Gott und die christliche Gemeinde sich versündigt hat.’ Die beliebtesten und angesehensten Lehrmeister aber scheinen die Zigeuner gewesen zu sein. Schon die erste Verhandlung über Zauberei im Kirchenrat im Jahre 1570 weist auf diese Spur und deckt damit die Wurzel auf, aus der auch im gesamten übrigen Deutschland das dunkle Gewerbe der Zauberei immer neue Nahrung gewann. Es ist sicher nicht zufällig, daß das auffallende Aufflackern der Hexenprozesse im Anfang des 15. Jahrhunderts mit dem ersten Auftreten dieses fremdartigen und fragwürdigen Völkchens zusammenfällt, das seit den Hussitenkriegen seine Wanderungen durch Deutschland antrat und bald auch unsere Wasser- kante überschwemmte. Sie waren nicht nur selbst im Besitze der tausend Zauberkünste, die sie aus ihrer angeblichen ägyptischen Heimat mitbrachten, sondern auch immer bereit, gegen gutes Geld andere in die Geheimnisse ihrer Zauberkünste, Zauberformeln und Zaubertränke einzuweihen, namentlich auch mittels ihres Stechapfelgiftes andere in jenen Rauschzustand zu versetzen, der die Tür zum Reiche der dämonischen Gewalten öffnet. Man beschließt am 22. Mai 1570 den gräflichen Drosten Unico Manninga auf die „heidenen” (Zigeuner) aufmerksam zu machen, die ‘under ein schyn van arstedie (Benutzung ärztlicher Arzneimittel) hoer wickerye unde deverye bedryven’. Und 50 Jahre später wird bekannt, daß fünf oder sechs Gemeindemitglieder den ‘Rat’ dieser ‘heidenen’ in Anspruch genommen haben. Gerade in dieser Zeit des dreißigjährigen Krieges hatte die Zigeunerplage überhand genommen. Sie drangen vom Münsterland, Groningerland und Oldenburg unaufhörlich nach Ostfriesland ein, und alle scharfen Verordnungen der Landpolizei seit der Polizeiordnung der Gräfin Anna gegen die ‘sterke bedelaers, mordenaers unde böse boven’ waren mehr oder weniger fruchtlos geblieben - das Land war von dem ‘Ungezieffer’ nicht zu reinigen.” 36


Vier Jahrenach Erscheinen dieses Artikels brannten Bücher, weitere fünf Jahre später die Synagogen. Dann waren es nur noch fünf Jahre, bis die ersten von Millionen Menschen brannten. Zigeuner waren auch dabei.



Große Unterschiede auf kleinem Raum


Die Prozesse in Aurich, Uphusen und Pewsum fanden nicht nur in geringer Entfernung voneinander statt, auch der zeitliche Abstand (von 1543 bis 1590/93) war nicht so groß. Aber das Vorgehen der Behörden und der Ausgang der Verfahren konnten unterschiedlicher nicht sein. Die Menschen in der Herrlichkeit Uphusen wurden auf Anzeigen hin verfolgt, aber überlebten alle, sowohl unter der Herrschaft Eger Houwerdas als auch vor ihm unter der seiner Mutter Ette.


Wer im direkten Machtbereich der gräflichen Justiz lebte, von jemandem denunziert oder unter der Folter angegeben wurde, musste mit dem Schlimmsten rechnen. Die Cirksenas waren nicht zimperlich. Es scheint aber im Bewusstsein der Ostfriesen deswegen kein Schatten auf ihre Namen gefallen zu sein, auch nicht auf den berühmten Berater Eggerik Beninga. Das ist nicht verwunderlich. Der Psychotherapeut Arno Gruen meint, „daß wir alle bis zu einem gewissen Grad Schwierigkeiten haben, Täter und Opfer zu unterscheiden. Die Opfer werden als Täter und die Täter werden als Opfer gesehen. Diese Verwechslung ist charakteristisch für unsere Kultur.” 37 Wir haben die Schwierigkeiten gesehen, die Borchling offensichtlich damit hatte, dass Gräfin Anna und Eggerik Beninga Hexen verfolgten und in großer Zahl verbrennen ließen. Er charakterisierte die Täter durchweg als sympathischer als ihre Opfer.


Ein Gebiet in Ostfriesland ist bisher nicht erwähnt worden. Es bildet die rühmliche Ausnahme: „Die Herrlichkeit Lütetsburg galt damals als Zufluchtsort für Verfolgte und Verbannte”. 38 Eine Beschuldigte aus den Pewsumer/Loquarder Prozessen war zwischenzeitlich dorthin geflüchtet, dann aber zurückgekehrt und auf dem Scheiterhaufen geendet.


Dass die Hexenprozesse in einigem Abstand von der Durchsetzung der Reformation in Ostfriesland, aber eben auch durch die Kirchen der Reformation durchgeführt wurden, erklärt Borchling sehr deutlich: „Die Betonung des religiösen Elementes also, der Abfall von Gott, der in dem Umgange mit dem Teufel zum Ausdruck kommt, charakterisiert den Hexenglauben des ausgehenden Mittelalters. Diese enge Verbindung des Hexenwahns mit dem damals zu ebenso hoher Entwicklung gebrachten Teufelsglauben erklärt aber auch, weshalb die Refor- mation hier keine Besserung brachte. Luther selbst ist ja bekanntlich ein überzeugungstreuer Anhänger des Teufelsglaubens gewesen, und durch die Vermittlung dieser Anschauung hat sich denn auch der Hexenglaube in den Kirchen der Reformation eingenistet. So lange freilich die religiösen Parteien in einer Landschaft noch miteinander um die Herrschaft kämpfen, hören wir wenig von Hexenverbrennungen. Sobald sich die Besitzstände der einzelnen Kirchen gesondert und consolidiert haben, beginnt auch bald die erste Kunde von Hexenprocessen aufzutauchen.” 39


Bei der Verfolgung der beiden Loquarder Hexen unter dem Sohn von Gräfin Anna, Edzard II., fällt erst einmal die Hartnäckigkeit auf, mit der die Beamten den Prozess trotz Rügen durch das Reichskammergericht weiterführen dürfen. Das Orgelspiel während der Folter zeigt das hohe Maß an Zynismus, das die Verfolger an den Tag legen. Den Menschen in Pewsum wird bei Strafe verboten, sich um ihre Mitmenschen zu kümmern und zu sorgen. Gleichgültigkeit den Gefolterten gegenüber wird von der Obrigkeit angeordnet. Dass eine der beiden Frauen überlebt, hat sie dem Einsatz der Ehemänner und der Verwandtschaft zu verdanken, die mit den beiden leiden und sich deshalb gegen die Obrigkeit wehren, die das Recht mit Füßen tritt. Freilich ist die Überlebende für den Rest ihres Lebens gezeichnet. Die Loquarder widerlegen die Rede von dem unausweichlichen Schicksal, das eine Frau erwartete, die einmal als Hexe verdächtigt wurde. Sie zeigen, dass -gemeinsamer- Widerstand möglich, aber nicht immer erfolgreich war. Sie geben allen denen Hoffnung, die als Minderheit verfolgt werden. Zum anderen zeigen die Prozesse im gräflichen Bereich, dass Obrigkeiten sehr schnell ihre Kompetenzen weit überschreiten, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Die Recht- fertigung des Grafenhauses nach dem Ende des Prozesses offenbart große Kaltschnäuzigkeit.


Pastor Kochs offenbart in seinem Artikel erst einmal seinen Glauben an Dämonen und Hexen. Ist es inzwischen zwar aus der Mode gekommen, dass Hexen zum Hexensabbat fliegen, um mit dem Teufel zu verkehren, so scheint er für frühere Zeiten durchaus davon auszugehen. Schadenzauber üben die „Toverschen” allemal.


Er bestätigtauch, frühzeitig und ohne es zu beabsichtigen, die These, das „Weise Frauen” oder „Weise Männer”, Volksmagier, von der Hexenverfolgung nicht betroffen waren, was erst an der Wende zum 21. Jahrhundert von zwei Forschern, die ein intensives Quellenstudium betrieben haben, für den Raum um Trier und an der Saar bewiesen wird.


Die Einführung der Zauberei in Deutschland durch die Zigeuner, die Borchling schon 1903 als widerlegte Theorie bezeichnet, ist für Kochs bewiesene Tatsache. Aberglaube und Rassenhass gehen bei ihm, vier Jahre vor 1933, eine untrennbare Verbindung ein.


Die Frage nach der Schuld


Es gab in allen unmenschlichen Zeiten Widerspruch und Widerstand. Mit dem Anfang des Hexenglaubens und der Hexenverbrennungen begann die Kritik des Hexenglaubens und der Hexenverbrennungen. Diese Kritik übten die Loquarder mit der Waffe und vor Gericht aus. Nicht alle Obrigkeiten nahmen an der tödlichen Jagd teil. Uphusen ist da ein Beispiel.


Viele Historiker wollen uns nun weismachen, Eggerik Beninga sei aus "dem Geist der Zeit" heraus zu verstehen, also zu entschuldigen, so als hätte damals jeder Hexen angezeigt, gefoltert, zum Tode verurteilt oder verbrannt. Wie die kurze Übersicht über einige Hexenprozesse zeigte, konnten die Unterschiede schon in Ostfriesland kaum größer sein. In Uphusen ist im 16.Jahrhundert keine einzige Hexe verbrannt worden. Wieso sollten wir Verständnis für Beninga haben? Warum nicht vielmehr für die von ihm Verbrannten?


Es sei hier noch einmal daran erinnert, dass Beninga einen besonderen Verfolgungswillen zeigte. Borchling erwähnt ausdrücklich (bewundernd, scheint mir), dass Beninga die Angeklagten auf ihr Geständnis "festnagelte", ihnen das letzte Schlupfloch für einen weiteren Widerruf verstopfte, mit dem sie nur den „ordentlichen” Verlauf des Prozesses weiter behindert hätten.


Eggerik Beninga war als Christ, so sollte man meinen, an die 10 Gebote gebunden, deren fünftes lautet: „Du sollst nicht töten!” Die Reformation wies der Bibel eine zentrale Stellung zu. Gleichwohl missachteten die großen protestantischen Konfessionen sehr früh das darin verankerte fünfte Gebot. Wie bei der Konstantinischen Wende im 4.Jahrhundert, als das Christentum von einer verfolgten zur Staatsreligion wurde, ergaben sich auch während der Durchsetzung der Reformation einige sehr schnelle Wandlungen. Im frühen Christentum hatte das 5.Gebot einen sehr hohen Stellenwert, die Ablehnung der Gewalt war für den Glauben grundlegend. Sogar die Notwehr war umstritten. Todesstrafe und Kriegsdienst waren selbstverständlich geächtet. Das änderte sich mit der Einführung des Christentums als Staatsreligion unter Konstantin in rasanter Geschwindigkeit. 40


Indem die ehemals verfolgten Anhänger der Reformation im Auftrage und im Dienst der weltlichen Herrschaft, aber teilweise auch in Rivalität zu ihr ihre religiöse Herrschaft errichteten, verflüchtigten sich weitgehend ihre Befreiungsversprechen. Aus den Unterdrückten wurden, wie so oft in der Geschichte, Unterdrücker, aus Opfern Täter.


Die Bauern in Süddeutschland zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatten die Reformation missverstanden, belehren uns Theologen und Historiker in frommer Eintracht. Sie meinten doch tatsächlich, mit der "Freiheit eines Christenmenschen" sei auch die Befreiung von der Unterdrückung durch ihre Fronherren gemeint. Luther belehrte sie eines Besseren und rief im Bauernkrieg die Fürsten dazu auf, die unbotmäßigen unter den Bauern zu erschlagen. Es dauerte fast 300 Jahre, bis die Bauern in Deutschland, nach der Französischen Revolution, schließlich befreit waren. Spät hatte sich so ihr „völlig unzeitgemäßes” Freiheitsstreben aus dem 16. Jahrhundert wenigstens teilweise durchgesetzt.


Die Idee der „Freiheit eines Christenmenschen” auf sein eigenes Bekenntnis erledigte sich bald nach der Reformation. Davon übrig blieb erst einmal für lange Zeit die Freiheit des Landesherren, über das religiöse Bekenntnis seiner Untertanen zu bestimmen. Heute jedoch, einige Jahrhunderte später, hat sich die Idee von damals noch weitgehender, als völlige Religionsfreiheit, durchgesetzt.


Wir Heutigen dürften nicht unsere Maßstäbe anlegen, heißt es. Das ist eine ziemlich grobe Missachtung derjenigen Menschen, die bereits in diesen unmenschlichen Zeiten ihre Kritik vernehmbar äußerten und deren Kritik wir letztlich nur aufnehmen. Einige von ihnen sind für ihr mutiges Eintreten gegen Hexenglauben und Hexenverbrennungen selbst zum Tode verurteilt worden. Ich finde, man sollte sie nicht so einfach unter den Teppich einer Geschichte der Herrscherhäuser kehren.


Die urchristliche Ablehnung der Gewalt, die strikte Einhaltung des 5.Gebots war in der Zeit der Reformation in Ostfriesland zudem schon früh sehr präsent, wenngleich auch verpönt und verfolgt: bei den Mennoniten. Mit ihnen war natürlich, bei ihrer Ablehnung von Krieg und Kriegsdienst auch kein Staat (im Wortsinn) zu machen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ihre Thesen einem Eggerik Beninga bekannt waren. Im Januar des Jahres 1543 beispielsweise, dem Jahr, als in Aurich die Hexen brannten, führte Menno Simons mit Johannes a Lasco ein Gespräch in Emden. Dem folgte ein Schriftwechsel zwischen beiden. 41 Die strikte Ablehnung von Gewalt und Krieg machte die Mennoniten damals zu völligen Außenseitern. Heute steht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz.


Im christlichen Mittelalter wurde die uralte europäische Idee des "Naturrechts" weiterentwickelt, die als eine der wesentlichen Voraussetzungen der Aufklärung angesehen werden kann. Jeder Mensch (auch ein Nicht-Christ) kann nach dieser Lehre dadurch, dass er mit Vernunft begabt ist, grundlegende Fragen von Recht und Unrecht erkennen und entscheiden, und zwar unabhängig von der Zeit und der Gesellschaft, in denen er lebt. Es ist aber nach heutigen Erkenntnissen von Psychotherapeuten (wie z.B. Arno Gruen) wohl eher die ebenfalls angeborene Fähigkeit zum Einfühlen in den anderen Menschen, die jemanden daran hindert, den anderen zu verletzen oder gar zu töten. Diese Fähigkeit zum Einfühlen 42 wird allerdings, so sagt Gruen, in unserer Gesellschaft durch eine Erziehung zur Härte, zur Rücksichtslosigkeit, zur Unterwerfung unter Autoritäten und zur Gleichgültigkeit oder Verachtung gegenüber den Mitmenschen, bei den meisten Menschen teilweise, bei großen (Staatsmänner-) Verbrechern wie Hitler nahezu vollständig, unterdrückt.


Alle moralischen Maßstäbe, die Hexenverfolgungen und -verbrennungen zu verurteilen, waren zu Beningas Zeiten auch in Ostfriesland bekannt, obgleich sie sich keiner allgemeinen Wertschätzung erfreuten. Beninga war ein kirchlicher Würdenträger, der „die einträgliche Würde eines Propstes von Weener und Hatzum” innehatte. 43 Beninga und das Grafenhaus standen auf Seiten des Aberglaubens und der Unterdrückung. Wenn wir als Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft nach Personen suchen, denen wir besondere Hochachtung entgegenbringen, die wir als herausragend ehren, warum sollte dann unsere Wahl gerade auf Beninga fallen? Sind nicht ein Häuptling Eger Houwerda von Uphusen und seine Mutter Ette geeignetere Personen? Oder der Loquarder Hero Benen, der seine Frau Tyabben so mutig gegen die Willkür des Grafenhauses verteidigte? Oder natürlich auch Jelef Watten, der ebenso unerschrocken für seine Frau Sybben eintrat?


Viele Historiker mögen ein statisches Bild der Geschichte. Das vereinfacht Erklärungen. Aber dass sie sich im Fluss befindet, gehört wohl zum Wesen der Geschichte. Der Widerspruch und der Widerstand gegen den Hexenglauben, der Widerstand gegen die Hexenverbrennungen waren von Anfang an da. Aber erst während der Zeit der Aufklärung gewannen die Kräfte gegen Aberglauben und Folter die Oberhand.


Die Entwicklung der Gesellschaft erfolgt aus ihren Widersprüchen. Was heute utopisch ist, setzt sich morgen durch. Wer die Geschichte statisch sieht, kann Entwicklungen nicht erklären. Wenn wir für die Unterdrückten der Vergangenheit eintreten und kein Verständnis und keine Sympathie für die Unterdrücker entwickeln, sondern für die Unterdrückten, kann uns das heute helfen, die Entwicklung zu verstehen und voranzutreiben.


Die Vernichtung der bösen Feinde


Zu Beginn der Neuzeit gab es einen gewaltigen Umbruch in Europa. Die Obrigkeiten fürchteten um ihre Macht, alle alten Überzeugungen gerieten ins Wanken. Der Schuldige war schnell gefunden. Es war der Teufel, der das Christentum bedrohte, und die Hexen, die mit ihm „buhlten” und mit ihm gemeinsame Sache machten. Sie mussten verfolgt und vernichtet werden, damit alles wieder besser würde. Hexen werden in Europa nun schon sehr lange nicht mehr verbrannt.


Vor 60 Jahren wurden Millionen Juden vergast und verbrannt. Die vielen deutschen Nationalsozialisten kannten ihren Feind: Es war „der Jude”, es waren die „rassisch Minderwertigen”. Nach ihrer Beseitigung würde alles besser werden. Die Glaubenskriege sind Vergangenheit. In Nordirland werden Kinder auf dem Weg zur Grundschule mit Steinen beworfen, weil sie der falschen Konfession angehören.


Ich packe meine Sachen ein, die Blitzgeräte und das Stativ, nachdem ich Eggerik Beningas lebensgroße Grabplatte fotografiert habe. Ich nehme noch die Orgel auf, Kanzel und Altarraum im Gegenlicht. Ich schließe die Kirchentür und bringe den Schlüssel zur Küsterin.


Weil ich mir gern beim Fotografieren Zeit lasse und viele Eindrücke aufnehmen will, gehe ich noch einmal zur Kirche zurück. Um Turm und Kirchengebäude auf ein Bild zu bekommen, muss ich einen ziemlich starken Weitwinkel nehmen. Das übertreibt die Größe der Kirche. Aber vielleicht gibt das Bild damit nur die wirkliche Macht, die die Kirchen damals hatten und missbrauchten, wahrheitsgemäß wieder.


Ich gehe über den Friedhof und entdecke an dessen Ende das steinerne Kriegerdenkmal. In der Mitte ist eine kleine Metallplatte angebracht. Sie erinnert an Pastor Wiltfang, der 1948 an den Folgen seiner Haft im KZ Dachau starb. Auf dem Rückweg zum Auto entdecke ich die Straßenschilder. Wo die Eggerik-Beninga-Straße endet, fängt die Pastoor-Wiltfang-Stroat an.


Der ehrbare Eggerik Beninga (so wird er auf seinem Grabmal genannt) ist für die gebildeten Ostfriesen ein bekannter Mann. Er hat die „Cronica der Fresen“ geschrieben, am Hof von Gräfin Anna gewirkt. Und er hat Hexen zum Tode durch Verbrennen verurteilt. Das war damals üblich. So waren die Zeiten. So reden viele achselzuckend, wenn man sie auf die Richter-Rolle Beningas anspricht. Sie lassen sich ihr Bild von Beninga doch nicht durch so etwas beschädigen.


Borchling zeigte in seinem Bericht über die Auricher Hexenprozesse für die Täter größere Sympathien als für die Opfer. Wahrscheinlich hat er das noch nicht mal gemerkt.


Pastor Kochs hat in seinem Aufsatz die Hexerei als „Rassenmerkmal“ der Zigeuner wieder- entdeckt, nachdem diese These der Einführung der Hexerei in Europa durch die Zigeuner schon lange widerlegt war. So etwas war durchaus üblich, damals, kurz vor der Naziherrschaft.


Pastor Wiltfang ist gegen die Verbrechen Deutschlands aufgestanden. Das erforderte großen Mut. Das brachte ihm Demütigung und Misshandlung ein, von denen, die im Staat die Macht innehatten, und von denen, die ihnen zujubelten, mit ihnen zusammenarbeiteten und ihren Vorteil daraus zogen. Was Pastor Wiltfang tat, war damals nicht üblich, während der Nazi-Herrschaft. Es war eigentlich noch nie üblich, in unserem Land, in unserer Kultur.


Gehorsam ist üblich, die Unterordnung der eigenen Gefühle unter die der Oberen, der Eltern, der Lehrer, der Vorgesetzten, der Kirche, des Staats.


Die Fähigkeiten der Menschheit zur Zerstörung haben seit der Erfindung von Pulver und Blei durch des „Teufels Kaplan“ einen ungeheuren Fortschritt genommen. Jeder Mensch auf der Erde kann inzwischen mehrmals getötet werden. Es sind genug Waffen für jeden da. Die Feinde müssen von unseren starken Vorbildern, die sich keine Schwäche zugestehen können, niedergezwungen, erniedrigt und gedemütigt werden. „Wir” sind ja gut und (selbst-)gerecht. Aus jedem Sieg unserer Helden, deren markige Worte viele bewundern, wächst neuer Hass, neue Wut und neue Gewaltbereitschaft bei den Gedemütigten. Wenn die Gewalt wieder einmal ausbricht, gehen die Staatsmänner (Frauen sind in dem Geschäft noch selten) mit neuer Härte gegen die Feinde vor, versprechen zum soundsovielten Mal den endgültigen Sieg über „das Böse“. Das hören wir uns immer wieder gerne an. Derweil kann sich die Spirale weiterdrehen.


Wer‘s sehen will, schalte den Fernseher ein.

1 C. Borchling „Ein Hausbuch Eggerik Beningas” im „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden”, Emden, 1902, S. 177-235 und 1903, S. 104-137, Zitat: 1903, S. 107

2 Louis Hahn „Uphuser Hexenprozesse”, im „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vater- ländische Altertümer zu Emden”, Emden, 1938, S. 57-85

3 G. Ohling „Die Loquarder Hexenverfolgung von 1592. Dargestellt nach den Prozeßakten” im Ostfreesland- Kalender, Norden, 1957, S.117-123 Gretje Schreiber „Ein Hexenprozeß in Pewsum aus dem Jahre 1590”, im Ostfreesland-Kalender 1993, Norden, S. 265-275

4 Pastor lic. Kochs „Hexerei und Zauberei vor dem Richterstuhl des Emder Kirchenrats”, Ostfreesland- Kalender, Norden, 1929, S. 171-17 6

5 Die Berichte über die Prozesse sind im „Jahrbuch....”, 1903 enthalten .

6 C. Borchling „Hexenprozesse in Ostfriesland” in „Upstalsboom-Blätter für ostfriesische Geschichte und Heimatkunde”, Emden, 1913, S.95f .

7 C. Borchling 1903, S.104

8 A.a.O., S.110 ff .

9 A.a.O., S.115 ff .

10 A.a.O., S.116

11 A.a.O., S.117 f .

12 A.a.O.,, S.117f .

13 Siehe Anm. 7

14 Borchling, 1903, S.119

15 A.a.O., S.121

16 A.a..O., S.122

17 Die Wörter für diese „unflätigen Einzelheiten” weiß Beninga sogar noch auf lateinisch !

18 G. Ohling, a.a.O., S.11 8

19 Die folgenden Ausführungen stützen sich auf Louis Hahn, a.a.O., S. 57-8 5

20 A.a.O., S. 66; „toveren” bedeutet zaubern oder hexen .

21 A.a.O., S. 66

22 A.a.O., S. 68

23 Louis Hahn „Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Ostfriesland” im „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden”, Emden, 1938, S.86f .

24 G. Ohling, a.a.O., S. 117-123

25 Gretje Schreiber, a.a.O., S.265- 275

26 G. Ohling, a.a.O., S. 121f .

27 Berichtet nach Gretje Schreiber, a.a.O., S. 275

28 So stellt es jedenfalls Gretje Schreiber dar, a.a.O., S.268f .

29 G. Ohling, a.a.O., S. 120

30 Ich musste hier an den Zynismus von SS-Leuten in Konzentrationslagern denken .

31 A.a.O., S.265

32 Pastor lic. Kochs, a.a.O., S. 171-176

33 A.a.O., S.173

34 A.a.O., S.171

35 C. Borchling „Hexenprozesse in Ostfriesland” in „Upstalsboom-Blätter für ostfriesische Geschichte und Heimatkunde”, Emden, 1913, S.96

36 A.a.O., S. 173f .

37 Arno Gruen „Der Verlust des Mitgefühls. Über die Politik der Gleichgültigkeit”, München, 2001 4 , S. 12

38 G.Ohling , a.a.O., S. 123

39 C. Borchling „Ein Hausbuch Eggerik Beningas” im „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden”, Emden, 1903, S.105f .

40 Wer die Macht ergreift, wer sich der Macht andient, zeigt sein Einverständnis am deutlichsten, indem er tötet oder das Töten duldet. Die letztlich grundlegende Botschaft der Macht ist ihr „Recht” zu töten.

41 Menno Smid „Ostfriesische Kirchengeschichte”, Pewsum, 1974, S.161f

42 Einfühlen ist dabei wahrscheinlich nicht einmal das richtige Wort. Den anderen leiden sehend, leide ich schon mit. Das geschieht automatisch, ohne vorherige Absicht. Das Mitleid muß mir durch keine Vorschrift, keine Religion, befohlen werden. Es ist immer schon da. Im Gegenteil: Wenn es angeordnet werden muss, habe ich es als selbstverständliches schon verloren. Meist ist es aberzogen worden. Ich kann aber wieder zurück, ich kann es wieder lernen, mir wieder selbstverständlich machen. Dazu ist allerdings ein langer, schmerzhafter Prozess nötig. Es ist auch nicht wirklich gern gesehen. Lassen wir uns durch Lippenbekenntnisse nicht täuschen!

43 Eggerik Beninga: „Cronica der Fresen, Teil 1”. Bearbeitet von Dr. Louis Hahn. Aus dem Nachlaß herausgegeben von Dr. Heinz Ramm, Aurich, 1961, S.4 (Vorwort )