PEWSUMER PROZESSE
nebenstehend die Manningaburg in Pewsum |
Die Pewsumer Prozesse dauern von 1590 bis 1593. Vier Frauen werden in Pewsum gefangen genommen und gefoltert. Wie dabei zu erwarten ist, weitet sich dadurch der Kreis der Angeklagten aus. Zwei Schwestern aus Loquard werden beschuldigt. Das Geständnis und die Bezichtigung werden widerrufen. Aber das nutzt nichts. Der Wille der Obrigkeit zur Verurteilung geht über alles. D ie Delinquentin wird später wieder gefoltert, gesteht wieder und endet auf dem Scheiterhaufen. Soweit, so schlecht, so erbärmlich.
Womit die gräflichen Beamten nicht gerechnet haben:
Die Loquarder leisten Widerstand.
Die Ehemänner schreiben einen Beschwerdebrief an den Grafen. Sie leisten ein hohe Bürgschaft und bekommen ihre Frauen für ein paar Monate frei. Bei der neuerlichen Festnahme wehrt sich einer der Ehemänner handgreiflich. Die beiden beschweren sich nun vor dem Reichskammergericht. Die einzigen Beweismittel seien erfolterte Geständnisse. Die nicht erlaubte „Wasserprobe" sei angewendet worden. Während der Folter in der Burg muss die Orgel gespielt werden, damit man die Schreie nicht hört. Die Einwohner Pewsums dürfen bei Androhung einer Geldstrafe nicht in die Nähe der Burg.
Auch der Pastor von Loquard, im Jahr 1595 während der Emder Revolution ein Spitzel des Grafen, beteiligt sich an der Klage wegen „Gotteslästerung".
Anfang März 1593 wird einer der Schwestern tot in ihrer Zelle in der Pewsumer Burg gefunden. Der Teufel habe ihr den Hals umgedreht, heißt es. Sie wird in der Nähe des Galgens verscharrt. 200 Einwohner Pewsums und Loquards müssen zuschauen.
Die Amtsleute müssen sich vor Gericht verantworten, haben aber nicht wirklich etwas zu befürchten. Der Staat (der Graf) erhält nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zwei Drittel des Vermögens der „Delinquentin", den Rest bekommt das Offizium der Inquisition. Die Art der „Bestattung" ist ebenfalls rechtens.
Die Schwester der Toten wird nach einiger Zeit gegen ihren Willen aus der Haft entlassen. Sie kehrt - wohl gebrochen- zu ihrem Ehemann zurück.
Wie man aus dem Unrecht, das man begeht, noch Geld macht: Edzard II. von Ostfriesland hat es gezeigt.