AURICHER PROZESSE

Kurzer Prozess

Montag, den 29.1.1543
Denunziation eines Mädchens, eine jüngere Frau aus Riepe wolle sie zur Hexerei verführen. Beide Frauen werden sofort nach Aurich geholt. Der Beschuldigten wird die Folter angedroht. Sie gesteht und bezichtigt viele andere, darunter den 80-jährigen Junge Duide.

Donnerstag, den 1.2.1543
Junge Duide wird gefoltert und verurteilt.

Freitag, den 2.2.1543
Junge Duide wird verbrannt. Als eine Mitangeklagte sieht, wie er zum Scheiterhaufen geführt wird, stürzt sie sich aus dem Gefängnisturm. In den Tod?

Die weiteren Beschuldigten, die man durch Androhung der Folter erhalten hat, sind allesamt Frauen. Sie müssen nun ebenfalls durch die Mühlen der Justiz. Das bedeutet Folter, Androhung von Folter, Entwürdigung, Demütigung, Befragung nach intimen sexuellen Praktiken. Zum zweiten feierlichen Verhör vor den Räten der Gräfin Anna, unter ihnen Eggerik Beninga, vor dem Drosten von Aurich, vor Pastor, Kaplan und Schreiber, werden auch noch Ehemänner und sonstige Verwandte geholt. Am 16.2.1543 sind die Geständnisse endlich alle erpresst. Am Sonntag, dem 18.2., werden die Männer noch einmal geholt. Am Tag darauf findet die Hinrichtung statt.


Vom 14.-23.2.1543 folgt ein zweiter Prozess. Natürlich sind alle Fragen darauf angelegt, die „Verworfenheit" der Frauen zu beweisen.